Familienrecht

Mit der Wahl Ihres Rechtsanwaltes treffen Sie bereits zu Beginn Ihres Beratungsbedarfs eine bedeutsame Entscheidung, für die Vertrauen und Kompetenz maßgeblich ist.
Dies gilt erst recht für Ihren persönlichen Lebensweg und damit so entscheidenden wichtigen Angelegenheiten wie einer Trennung von einem Ehepartner mit allen dazugehörigen nicht nur emotionalen und psychischen, sondern vor allem auch finanziellen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen und Folgen. Die Tragweite kann der betroffene Ehegatte, der in eine solche Situation gelangt, am Anfang in aller Regel noch nicht einmal ansatzweise überblicken, gerade auch, wenn Kinder von der Trennung mitbetroffen sind.

Die Ausführungen auf meiner Homepage sollen lediglich dazu dienen, Ihnen eine Vorstellung über die Vielfalt der im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung einhergehenden rechtlichen Probleme zu vermitteln. Sie können aber kein persönliches Gespräch und erst recht keine umfassende Beratung und anwaltliche Vertretung ersetzen, die nur dann effektiv und sinnvoll ist, wenn sie auf den Einzelfall zugeschnitten ist.

Selbstverständlich sind auch diejenigen Rechtssuchenden eingeladen, Beratung durch mich zu suchen, die mögliche Trennungsfolgen bereits vor einer Eheschließung oder während bereits geschlossener Ehe ohne konkrete Trennungsabsicht in einem Ehevertrag geregelt wissen möchten.
Darüber hinaus biete ich Ihnen umfassende Informationen unter anderem zu folgenden Themen:

  • Wir heiraten - brauchen wir einen Ehevertrag?
  • Soll ich / sollen wir Vorsorge treffen durch - gemeinschaftliches -Testament oder Erbvertrag?
  • Ich habe Interesse an einer Vorsorgevollmacht und an einer Patientenverfügung.
  • Wir leben getrennt oder bereits in Scheidung: was ist zu regeln - welche Ansprüche habe ich - welche Pflichten kommen auf mich zu - Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt / Zugewinn / Sorgerecht / Umgangsrecht / Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Wie regeln wir die Angelegenheiten um unsere Kinder?