Im Durchschnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dabei immer die Frage
Was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch vielschichtig sein. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass mögliche Ansprüche erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden können. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie alleine kaum ankommen. Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen, so dass ich in allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall ihr kompetenter Ansprechpartner bin.
Ich vertrete Sie außerdem bei Problemen wie:
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Fahrzeugkauf
- Fahrverbote; Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Kaufvertrag über Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Sicherheitsabstand u.ä.
- Personenschäden, wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden u.ä.
- Strafverfahren, Strafbefehle
- Unfallregulierung ( Haftungsquoten, Mitverschulden, Schadensersatz, Vollkaskoanspruch, Mietwagen )
- Versicherungsrecht; Anspruch gegen die eigene Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung