Immobilienrecht/Grundstücksrecht/Baurecht

Meine Tätigkeit umfasst die umfassende Beratung und Vertretung von Eigentümern, Käufern und Immobilienunternehmen in der Region Nürnberg auf allen Gebieten des Immobilienrechts, insbesondere

  • Gestaltung und Prüfung von immobilienspezifischen Verträgen aller Art, insbesondere von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Darlehensverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Bauwerkverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen, Makler- und WEG Verträgen;
  • Prüfung und Durchsetzung von Provisionsforderungen;
  • Beratung im Zusammenhang mit der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken, der Entwicklung von Grundstücken, Nutzungskonzeptionen (Nutzungsänderung/Umwidmung) und der Schaffung von Baurecht, die Beratung und Vertretung im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren, etwa dem Baugenehmigungsverfahren, dem Verfahren auf Erlass eines Bauvorbescheids (Bauvoranfrage) und in bodenrechtlichen Verfahren nach dem BauGB, insbesondere dem Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnehmen;
  • Prüfung, Gestaltung und Löschung grundstücksbezogener Rechte, wie Dienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauchsrechten, Hypotheken und Grundschulden;
  • Vertretung in allen gerichtlichen Immobilienprozessen z. B. Mängelbeseitungs- und/oder Schadensersatzverfahren bei BGB oder VOB/B Bauwerkverträgen/ Streitverkündung/mietrechtlichen Verfahren/ Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • aber auch verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich des Öffentlichen Baurechts, etwa bei Normenkontrollklagen gegen einen Bebauungsplan, bei kommunalabgabenrechtlichen oder erschließungsbeitragsrechtlichen Verfahren, Enteignungsverfahren;
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren in das Immobilienvermögen;
  • Beratung und Vertretung von Bauträgergesellschaften und Industrieunternehmen im Zusammenhang mit dem Investment, Projektentwicklungen, der Grundstücks und Standortsuche
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren